Vermittler
Der Vermittler ist jene Person, die wesentlich am Abschluss des Versicherungsvertrages beteiligt ist. Durch seine beratende Funktion ist er das Bindeglied zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen.
Der Vermittlungsbefugnis kann entweder als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent ausgestaltet sein.
Gesetzliche Grundlage: §§ 43-45 VersVG.