Unterversicherung

Unterversicherung

Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert der versicherten Sache entsprechen.

Ist die Versicherungssumme allerdings niedriger als der Versicherungswert, wird der Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert ersetzt. Hier spricht man von einer Unterversicherung.

Die Berechnung der Entschädigung erfolgt somit nach der Formel:

Entschädigung = Schaden x Versicherungssumme/Versicherungswert

Beispiel: In einer Eigenheimversicherung sind 250.000,- € als Versicherungssumme für das Einfamilienhaus vereinbart. Durch einen Sturm wurde das Dach des Hauses teilweise abgedeckt. Die Reparatur des Dachdeckermeisters beträgt 35.000,- €. Der Sachverständige kommt bei der Schadensbegutachtung zum Schluss, dass das Haus einen tatsächlichen Wert von 320.000,- € hat, da im Laufe der Jahre höherwertige Materialen (neue Fenster, Dämmung, ...) verbaut worden sind und der Marktpreis angestiegen ist. Das hat zur Folge, dass nicht der komplette Betrag der Reparatur gedeckt ist, sondern nur folgender Bruchteil:  27.343,75 €.

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