Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer, kurz VN genannt, ist der Inhaber des Versicherungsvertrages. Er wünscht den Versicherungsschutz und der Vertrag wird auf seinen Namen und Rechnung abgeschlossen. Er zahlt die Prämie und er entscheidet über das Schicksal des Versicherungsvertrages. Insbesondere kann er den Vertrag kündigen. Oft ist der Versicherungsnehmer auch gleich die versicherte Person.
Beispiel: Die Mutter (Versicherungsnehmer) schließt für die Studentenwohnung ihrer Tochter (abweichende versicherte Person) eine Haushaltsversicherung ab.
Beispiel: Eine Hausverwaltung schließt eine Gebäudeversicherung für ein von ihr verwaltetes Mehrparteienhaus ab. Die Hausverwaltung ist hier der Versicherungsnehmer, das Gebäude die versicherte Sache und die darin befindlichen Bewohner genießen den Versicherungsschutz.